Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Lumen Consulting UG (haftungsbeschränkt), Palmaille 92, 22767 Hamburg (nachfolgend „Anbieter"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Leadership-Plattform „Lumen" sowie begleitenden Trainings-, Coaching- und Beratungsleistungen.
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber eine webbasierte Leadership-Plattform zur Verfügung und erbringt begleitende Trainings-, Coaching- und Beratungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und den Ablauf der Leistungen organisatorisch anzupassen, sofern der vereinbarte Leistungszweck und die Qualität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(3) Programmumfang und -dauer werden individuell vereinbart. In der Regel umfasst ein Programm einen Zeitraum von sechs bis sieben Monaten. Abweichende Laufzeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines schriftlichen oder textförmigen Angebots des Anbieters durch den Auftraggeber oder durch eine vom Anbieter bestätigte Auftragserteilung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm benannten Teilnehmer über die zur Nutzung der Plattform erforderliche technische Ausstattung verfügen.
(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Anbieter gesondert in Rechnung stellen.
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Alle vom Anbieter bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Videos, Präsentationen, Arbeitsmaterialien, Software) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Anbieters.
(2) Der Auftraggeber erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im Rahmen des vereinbarten Programms.
(3) Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung der Inhalte außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(4) Nach Vertragsende erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat etwaige Kopien unverzüglich zu löschen.
§ 7 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird jedoch nicht zugesichert, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technischen Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 8 Mängelhaftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik und Fachwissenschaft. Bei Beratungs- und Trainingsleistungen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet.
(2) Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen. Der Anbieter ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
(3) Gewährleistungsansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Umfang des jeweiligen Programms ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate.
(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht individuell anders geregelt. Die bereits vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall vollständig geschuldet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange und soweit kein berechtigtes Interesse an der Offenlegung nachgewiesen wird oder die Informationen allgemein bekannt geworden sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Klausel beruht.
(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Terrorismus sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgern.
(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren. Beide Parteien werden sich nach Kräften bemühen, die Auswirkungen zu minimieren.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Diese AGB haben den Stand April 2026.
